Motorrad

Motorrad-Führerscheinkategorien


Die Ausweiskategorien erklärt!

Angehenden Motorradfahrern stehen drei Führerscheinkategorien zur Auswahl: Kategorie A unbeschränkt, Kategorie A beschränkt (Motorräder bis 35 kW) sowie die Unterkategorie A1 16 Jahre (Motorräder bis 11 kW), Kategorie A1 15 Jahre (Motorräder bis 50 ccm und max 45 km/h). Welcher Kategorie ein Töff angehört, hängt von dessen Spezifikationen ab.

 

fuehrerausweise.ch

Die Kategorien



  • Kategorie A

    Mindestalter: 18 Jahre

    Weitere Voraussetzung:

    Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

    *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

    Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

    Erforderliche Kategorie

    A35kW mit zweijähriger, beanstandsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis

    Direkteinstieg nur möglich für:

    • Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motor­radmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden
    • Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden
    • Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung

    Praktische Grundschulung (PGS)

    keine
    Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

    Praktische Prüfung

    Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
    Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.

    Sonderregelung

    Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden.

    Gültigkeit Lernfahrausweis

    12 Monate
    Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

    Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

    A (beschränkt), A1, B1, F, G, M

    Anforderung an das Prüfungsfahrzeug

    Kategorie A

    Kat A unbeschränkt:
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35kW oder einem Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.

    Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
    Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).

  • A beschränkt (bis 35 kW)

    Mindestalter 18 Jahre

    Praktische Grundschulung (PGS)

    4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

    Gültigkeit Lernfahrausweis

    Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ohne Absolvierung PGS: 12 Monate.

    Praktische Prüfung

    Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

    • Manöverprüfung
    • praktische Prüfung

    Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

    A1, B1, F, G, M

    Anforderung an das Prüfungsfahrzeug

    Kategorie A (beschränkt)

    Kat A beschränkt auf 35 kW:
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW, max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

    Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
    Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).

  • Kategorie A1 ( Unterkategorie)

    Mindestalter 15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

    Mindestalter 16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

    Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt

    Praktische Grundschulung (PGS)

    12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

    Gültigkeit Lernfahrausweis

    4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

    Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.

    Praktische Prüfung

    Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

    • Manöverprüfung
    • Praktische Prüfung

    Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.

    Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

    F, G, M

    Anforderung an das Prüfungsfahrzeug

    Unterkategorie A1

    Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
    Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen.

    Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
    Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).