Motorrad

Welche Motorrad-Führerscheinkategorien gibt es?

Angehenden Motorradfahrern stehen drei Führerscheinkategorien zur Auswahl: Kategorie A unbeschränkt, Kategorie A beschränkt (Motorräder bis 35 kW) sowie die Unterkategorie A1 (Motorräder bis 11 kW). Welcher Kategorie ein Töff angehört, hängt von dessen Spezifikationen ab.

Ein Führerschein der Kategorie A unbeschränkt kann entweder durch einen Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr oder nach zweijähriger Fahrpraxis (ohne Führerscheinentzug) mit einem Motorrad der Kategorie A beschränkt erlangt werden. Junglenker ab 16 Jahren sind in der Kategorie A1 zum Lenken von Zweirädern bis 50 cm3 berechtigt. Ab dem 18. Geburtstag dürfen sie dann in die 125er-Klasse wechseln.

Gut zu wissen: Die beiden A-Ausweise (beschränkt und unbeschränkt) berechtigen zusätzlich zum Führen von Motorfahrzeugen der Kategorien A1 und B1 (Klein- und Dreiradmotorfahrzeuge mit einem Leergewicht von max. 550 kg). Wie beim B-Führerschein dürfen mit einem Fahrausweis der Kategorien A und A1 auch Fahrzeuge der Spezialkategorien M (Mofas), G (z.B. Traktor) und F (Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h – ausser Motorräder) manövriert werden.

 

 

Kategorie

Spezifikationen

Mindestalter

Zusätzliche Fahrberechtigungen

A unbeschränkt

Motorleistung über 35 kW sowie Verhältnis von Motorleistung/Leergewicht > 0.20 kW/kg

25 Jahre; oder zwei Jahre beanstandungsfreie Fahrpraxis in Kategorie A beschränkt

Kategorien A beschränkt, A1, B1, F, G, M

A beschränkt (bis 35 kW)

Motorleistung 11 kW bis 35 kW sowie Verhältnis von Motorleistung/Leergewicht ≤ 0.20 kW/kg

18 Jahre

Kategorien A1, B1, F, G, M

A1 (bis 11 kW)

Maximal 11 kW Motorleistung und 125 cm3 Hubraum

16 Jahre: Maximal 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder bis zu 4 kW Nenn- bzw. Dauerleistung bei anderen Motoren 18 Jahre: Übrige Motorräder der Kategorie A1

Kategorien F, G, M



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