Welche Motorrad-Führerscheinkategorien gibt es?
Angehenden Motorradfahrern stehen drei Führerscheinkategorien zur Auswahl: Kategorie A unbeschränkt, Kategorie A beschränkt (Motorräder bis 35 kW) sowie die Unterkategorie A1 (Motorräder bis 11 kW). Welcher Kategorie ein Töff angehört, hängt von dessen Spezifikationen ab.
Ein Führerschein der Kategorie A unbeschränkt kann entweder durch einen Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr oder nach zweijähriger Fahrpraxis (ohne Führerscheinentzug) mit einem Motorrad der Kategorie A beschränkt erlangt werden. Junglenker ab 16 Jahren sind in der Kategorie A1 zum Lenken von Zweirädern bis 50 cm3 berechtigt. Ab dem 18. Geburtstag dürfen sie dann in die 125er-Klasse wechseln.
Gut zu wissen: Die beiden A-Ausweise (beschränkt und unbeschränkt) berechtigen zusätzlich zum Führen von Motorfahrzeugen der Kategorien A1 und B1 (Klein- und Dreiradmotorfahrzeuge mit einem Leergewicht von max. 550 kg). Wie beim B-Führerschein dürfen mit einem Fahrausweis der Kategorien A und A1 auch Fahrzeuge der Spezialkategorien M (Mofas), G (z.B. Traktor) und F (Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h – ausser Motorräder) manövriert werden.
Kategorie |
Spezifikationen |
Mindestalter |
Zusätzliche Fahrberechtigungen |
A unbeschränkt |
Motorleistung über 35 kW sowie Verhältnis von Motorleistung/Leergewicht > 0.20 kW/kg |
25 Jahre; oder zwei Jahre beanstandungsfreie Fahrpraxis in Kategorie A beschränkt |
Kategorien A beschränkt, A1, B1, F, G, M |
A beschränkt (bis 35 kW) |
Motorleistung 11 kW bis 35 kW sowie Verhältnis von Motorleistung/Leergewicht ≤ 0.20 kW/kg |
18 Jahre |
Kategorien A1, B1, F, G, M |
A1 (bis 11 kW) |
Maximal 11 kW Motorleistung und 125 cm3 Hubraum |
16 Jahre: Maximal 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder bis zu 4 kW Nenn- bzw. Dauerleistung bei anderen Motoren 18 Jahre: Übrige Motorräder der Kategorie A1 |
Kategorien F, G, M |